Benutzungsordnung für das Archiv im Haus der Geschichte des Ruhrgebiets

1. Benutzung

Die Benutzung des Archivs im Haus der Geschichte des Ruhrgebiets steht allen Interessierten offen. Ein Rechtsanspruch auf Nutzung der Archivalien existiert nicht, ausgenommen für Bestände mit kommunalen oder staatlichen Anteilen. Das Archiv kann die Benutzung von Archivalien verweigern, wenn rechtliche Gründe (Sperrfristen aus dem Archivgesetzt NRW, Datenschutzgründe, vertragliche Pflichten) oder konservatorische Belange gegen eine Nutzung des Archivguts sprechen.

Alle Archivalien werden regelmäßig im Lesesaal des Hauses der Geschichte des Ruhrgebiets zur Nutzung bereitgestellt. Eine Ausleihe von Archivalien ist nicht möglich, ebenso wenig eine eigenständige Recherche in den Magazinen des Archivs.

Archivalien, deren Einsichtnahme gewünscht ist, müssen beim Personal des Archivs bestellt werden. Das Archivpersonal erledigt die Aushebung im Rahmen der weiteren dienstlichen Belange und kann Aushebezeiten festsetzen.

Die Modalitäten der Aus- und Rückgabe der Archivalien werden durch die Beschäftigten des Archivs verbindlich geregelt. Die Anzahl der vorgelegten Archivalien kann durch das Archivpersonal beschränkt werden, wenn konservatorische Gründe oder der verfügbare Platz im Lesesaal dies nahelegen.

 

2. Der Benutzungsantrag

Voraussetzung für die Benutzung des Archivs ist ein Benutzungsantrag. Durch das Ausfüllen und Unterzeichnen des Antrags wird ein Vertragsverhältnis mit der Stiftung Geschichte des Ruhrgebiets als Trägerin des Archivs begründet. Der Vertrag gewährt das Recht, Archivalien im Rahmen der unter 1 genannten Beschränkungen zu nutzen und verpflichtet Nutzerinnen und Nutzer, die unten folgenden Bedingungen der Nutzung einzuhalten.

Die Genehmigung der Benutzung bezieht sich auf das im Antrag genannte Thema und die dort aufgeführten Bestände.

Ändert sich das Thema oder wird Einsichtnahme in andere als die im Antrag genannten Bestände verlangt, ist ein neuer Antrag zu stellen.

 

3. Datenschutz

Die Erhebung der Daten im Benutzungsantrag geschieht auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 lit f DSGVO sowie auf Basis Ihrer Einwilligung. Die Erhebung der Daten dient u.a. dem Zweck, Rechte Dritter wie Urheber- und Persönlichkeitsrechte (siehe Ziffer 4b) gegenüber widerrechtlicher Nutzung durchzusetzen.

Die in dem Antrag gemachten, personenbezogenen Daten werden in der Form des Antrags in den Benutzungsakten des Archivs aufbewahrt und elektronisch gespeichert.

Benutzungsakten wie Datenbank werden Im Regelfall nur vom Archivpersonal bearbeitet und eingesehen und nicht an Dritte weitergegeben. Eine Weitergabe an Dritte findet nur in den folgenden Fällen statt:

- an Bestandsbildner, sofern diese sich die Zustimmung zur Nutzung ihres Bestandes vorbehalten haben;

- an Gerichte und Geschädigte bzw. deren Beauftragte, wenn dies zur Durchsetzung rechtlicher Ansprüche notwendig ist;

- an den Hersteller des vom Archiv verwendeten Fachinformationssystems, sofern dies zur Pflege des Systems notwendig ist.

Die im Antrag zu Wohnort, Thema und Zweck gemachten Angaben werden anonymisiert zu statistischen Zwecken ausgewertet, die Akten nach Abschluss zu Dienstzwecken und zur Durchsetzung etwaiger Rechtsansprüche archiviert.

Sie haben das Recht, Widerspruch gegen die Erhebung der Daten einzulegen. Mit Ihrem Widerspruch erlischt die Benutzungsgenehmigung für das Archiv im Haus der Geschichte des Ruhrgebiets. Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, und Widerspruch zu. Gegen die Archivierung der Daten kann kein Widerspruch eingelegt werden, da durch eine Löschung der Daten die Durchsetzung möglicher Ansprüche des Archivs oder Dritter gegen eine mißbräuchliche Nutzung des Archivguts ausgeschlossen würde.

Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren, sofern wir nicht in angemessener Zeit reagieren.

Das Archiv im Haus der Geschichte des Ruhrgebiets ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Archiv im Haus der Geschichte des Ruhrgebiets

Clemensstraße 17-19

44789 Bochum

archiv-hgr@rub.de

4. Pflichten von Nutzerinnen und Nutzern des Archivs

a) Umgang mit Archivalien

Die Ihnen vorgelegten Archivalien sind Unikate und besonders sorgsam zu behandeln. Bei Ihrem ersten Besuch erhalten Sie ein Merkblatt mit Verhaltensregeln beim Umgang mit Archivgut. Diese Regeln sind verpflichtend. Grobe Verstöße gegen diese Regeln können den Ausschluss von der Archivnutzung zur Folge haben.

 

b) Rechte Dritter

Bei der Nutzung des Archivguts sind die Persönlichkeits- und Urheberrechter Dritter zu wahren. Die Verletzung dieser Rechte kann durch die Rechtsinhaber gerichtlich verfolgt werden.

Das Archiv kann, wenn Persönlichkeitsrechte Dritter betroffen sind, verlangen, dass bestimmte Angaben zu Personen nur in anonymisierter Form verwendet werden dürfen.

Das Archiv im Haus der Geschichte des Ruhrgebiets weist alle Nutzerinnen und Nutzer darauf hin, dass das Archiv im Regelfall über keine Nutzungsrechte an Fotografien, anderen Bildwerken, Filmen und Tonaufzeichnungen verfügt und diese deswegen auch nicht gewähren kann.

Die Einholung dieser Rechte obliegt Nutzerinnen und Nutzern.

 

c) Veröffentlichungen

Die Nutzung von Archivalien, ob in Form von Reproduktionen oder als bloße Angabe von Inhalten, erfordert den Nachweis der Fundstelle.

Von Veröffentlichungen, die maßgeblich auf der Nutzung von Archivgut aus dem Archiv im Haus der Geschichte des Ruhrgebiets basieren, ist dem Archiv unaufgefordert ein kostenloses Belegexemplar zu überlassen.

Dies gilt auch für Produktionen für Radio oder Fernsehen; die Ausstrahlung der Produkte ist dem Archiv anzuzeigen, eine Kopie der Sendung dem Archiv auf einem geegneten Datenträger zuzustellen.

Die öffentliche Wiedergabe von Reproduktionen von Archivgut aus dem Archiv im Haus der Geschichte des Ruhrgebiets, v.a. in elektronischer Form, bedarf der gesonderten Zustimmung des Archivs.

Die Anfertigung von Reproduktionen von Archivgut begründet keine Urheberrechte.

 

 

5. Gebühren

Recherchen und die Vorlage von Archivalien im Lesesaal des Hauses sind kostenlos. Über die Kosten von Reproduktionen und anderen Zusatzleistungen informiert Sie die gemeinsame Gebührenordnung von Bibliothek und Archiv.

 

Der Vorstand der Stiftung Geschichte des Ruhrgebiets

Im September 2018